Komfortabel. Günstig. Gut.

Ihr Vorteil

Der enorme Vorteil der Firma TAXOIL ist Ihre Unabhängigkeit. Sie mieten sich ein Fahrzeug, und wenn Sie nicht mehr wollen (egal aus welchen Gründen), geben Sie das Fahrzeug einfach zurück. Sie haben keinen Vertrag unterschrieben mit Rückgabebedingungen, daher auch nicht seitenweise Kleingedrucktes, und Sie müssen bei uns auch nicht die Geschäftsbedingungen als gelesen ankreuzen.

Kaution

Die Kaution beträgt € 550,-- (fünfhundertfünfzig) für jedes von Ihnen angemietete Fahrzeug. Bei Fahrzeugrückgabe wird abgerechnet und innerhalb von 3 Tagen die Kaution rückerstattet.

Rechnung

Wir rechnen das Auto immer wöchentlich ab. Auf der Rechnung steht der von Ihnen gefahrene Gesamtkilometer von Montag 00:00 Uhr bis nächsten Montag 00:00 Uhr. Den Kilometer lesen wir elektronisch beim Fahrzeug ab. Am Dienstag senden wir Ihnen die Rechnung per E-mail zu.

Die Rechnung ist spätestens Donnerstag 08:00 bis 17:00 zu bezahlen. Sie können bar, per Bankeinzug oder mit Bankomatkarte bezahlen. Sollten Sie bis Donnerstag nicht bezahlen, stoppen wir das Auto freitags, ziehen es ein und beenden die Geschäftsbeziehung.

SEPA-Lastschrift für Kunden

Eine SEPA-Lastschrift ist prinzipiell möglich. Wenn wir Ihr Konto geprüft haben (es erfolgt ein Firmeneinzug von Ihrem Konto von € 1,--) dann wird die Kaution erhöht und wir können mit der SEPA-Lastschrift beginnen.

Diverse Nebenkosten

... finden Sie hier

Unfallschaden

Jeder Schaden muss unverzüglich (sofort) in der Firma gemeldet werden. Frau Salman wird Sie über die weitere Vorgehensweise informieren. Wichtig! Jeder Unfall benötigt einen Unfallbericht. Wenn Handyfotos vom gegnerischen Fahrzeug (Gegner-Kennzeichen muss auf einem Foto unbedingt vorhanden sein) gemacht werden, ist das ganz „Super“.

Mit dem Unfallbericht + Handyfotos bitte gleich in die Firma kommen. Das Fahrzeug wird von der Versicherung besichtigt und anschließend von uns repariert. Während der Reparaturdauer werden wir Ihnen, wenn möglich, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen.

Verkehrsüberwachung

Die Kameras nehmen das Verkehrsgeschehen auf, (nicht den Innenraum) und nach Erschütterung speichern sie die letzten 2 Minuten und sperren diese (leider nicht immer; hängt von Stärke der Erschütterung ab). Sämtliche anderen Aufnahmen werden ununterbrochen überschrieben.

Bitte kommen Sie nach einem Unfall sofort in die Firma! Mit Hilfe des Films kann man feststellen, wer die Spur gewechselt hat und wer bei „Grün“ gefahren ist. Die Versicherung anerkennt den Film schon im Vorfeld – und man spart sich die Geschichten von den Lenkern.

Selbstbehalt

Wenn das eigene Auto beschädigt wurde, ergibt sich ein Selbstbehalt Kasko. Die Kaskoversicherung hat einen Selbstbehalt von € 750.--, zumindest aber 10 % vom Kaskoschaden.

Wenn dabei auch ein fremdes Fahrzeug beschädigt wurde, ergibt das den Selbstbehalt Haftpflicht - der Unfallgegner. Hier fordert die Versicherung die ersten 750.-- Euro vom Gegnerschaden! Die Versicherung stellt auf Grund der Angaben der Unfallbeteiligten den „Schuldigen“ fest. Ist die Firma Taxoil der schuldtragende Teil (laut Versicherung), dann ist der Selbstbehalt für den verursachten Schaden (vom Gegnerschaden die ersten 750.-- Euro) zu bezahlen. Das heißt: Auch wenn Sie sich absolut unschuldig fühlen, muss die Firma Taxoil zahlen – und daher leider auch Sie.

Der Selbstbehalt ist sofort fällig, jedoch spätestens bei der Abholung des reparierten Fahrzeugs!!!

Beispiel 1: Sie fahren an den Randstein, Schaden € 150.-- Sie bezahlen 150 Euro plus Mehrwertsteuer, da der Schaden unter dem Kaskoselbstbehalt ist und kein Unfallgegner vorhanden ist.

Beispiel 2: ein Unbekannter beschädigt das Auto und begeht Fahrerflucht; Sie fühlen sich unschuldig. Schaden beträgt 1.200.-- Euro. Sie bezahlen den Kaskoselbstbehalt mit 750.-- plus Mehrwertsteuer.

Beispiel 3: Sie sind kurzfristig abgelenkt und fahren auf den vorderen PKW auf. Schaden beträgt am eigenen Auto 1300.-- Euro und am Unfallgegner € 900.--. Sie bezahlen den Kaskoselbstbehalt mit € 750.-- und den Haftpflichtselbstbehalt mit € 750.--. Das ergibt € 1500.-- plus Mehrwertsteuer ist € 1800.--.

Beispiel 4: Sie schlafen kurz ein (Sekundenschlaf) und fahren gegen einen Lichtmast. Der Schaden beträgt am eigenen Auto € 15.000.-- und am Lichtmast 2.900.--. Sie bezahlen den Kaskoselbstbehalt mit 10 % vom Schaden = € 1.500.-- und den Haftpflichtselbstbehalt mit € 750.--. Ergibt zusammen € 2.250.-- plus Mehrwertsteuer ist € 2.700.--.

Wichtig! Ein Foto am Unfallort sagt mehr als nachher viele Worte. Auch den Gegnerschaden fotografieren!

Selbstbehalt verringern mit der Kameraprämie.

Mindestkilometer

Der KM-Preis ist auf zumindest 60.000 Jahreskilometer kalkuliert. Basis im Monat daher 4.500 Kilometer. Wobei wir immer die Firma im gesamten sehen. Es ist nicht notwendig die Lenker zu tauschen, damit jedes Fahrzeug gleich viel fährt! Wenn Sie also 2 Monate lang diese Anzahl unbegründet (Grund: schlechtes Geschäft Jänner; Auto verunfallt; Lenker haben gekündigt; usw.) unterschreiten, dann werden wir mit Ihnen sprechen - und eine Lösung finden.

Fast immer reduziert man die Anzahl der Autos. Nur in einem Fall verrechnen wir Mindestkilometer: Wenn ein Mercedes nur privat genutzt wird und mit uns vereinbart wurde, dass die Mindestkilometer entweder eingehalten oder verrechnet werden.

Nicht inbegriffen ...

Hier finden Sie, welche Leistungen nicht im Mietpreis inbegriffen sind

Abrechnung

Bitte rufen Sie nicht am Montag an und fragen nach der Rechnung von der Vorwoche – da sind wir noch nicht fertig! Wenn wir frühestens am Dienstagabend fertig sind, senden wir Ihnen sofort die Rechnung per Email zu.

Wenn Sie das Fahrzeug zurückgeben und aufhören, dann haben wir für die Abrechnung 3 Arbeitstage Zeit. Wenn möglich sind wir schon am nächsten Tag fertig, doch sofort und gleich geht nicht.

Kontrolle

Wenn Sie ein Auto übernehmen, bitte kontrollieren Sie ob Beschädigungen vorhanden sind; wir tragen die Beschädigungen bei uns ein und dann wissen wir beide darüber Bescheid. Den Tank brauchen Sie nicht zu kontrollieren, denn mit wie viel Diesel Sie das Fahrzeug zurück geben ist egal (Zumindest soll der Tank auf ¼ stehen). Wir können Ihnen für einen vollen Tank auch nichts vergüten.

Auslandsfahrten

Auslandsfahrten in die Europäische Union sind prinzipiell gestattet. Fahrten in den ehemaligen „Ostblock“ (Rumänien, Bulgarien, Polen usw.) müssen vorher wegen dem Diebstahlsrisiko abgesprochen werden. Fahrten die nicht in die EU gehen z.B. Türkei, Bosnien, Serbien usw. sind nicht erlaubt. Es besteht außerhalb der EU keine Kaskoversicherung. Durch die enorm hohen Roamingkosten durch Ihr GPS, sehen wir es sofort, wenn ein Auto außerhalb der EU ist. Wenn die Sache nicht mit uns abgesprochen ist, nehmen wir an, das Fahrzeug sei gestohlen, stoppen es und schalten die Behörden ein.

Neues

Alle Abänderungen dieser Webseite werden jeweils unter den diversen Punkten geändert und auch in den Punkt „Neues“ geschrieben. Dort verbleiben die Neuigkeiten zumindest 14 Tage, bzw. so lange, bis etwas neues neu hinzukommt.

Wir senden Ihnen ein Mail und auch eine SMS (beides) um auf „Neues“ hinzuweisen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.

Zusatzeinbauten

Sie dürfen selbst keine zusätzlichen Einbauten am Fahrzeug durchführen. Bei Bedarf werden solche Einbauten – ausschließlich! – von unserer Werkstätte durchgeführt. Zusätzliche Einbauten sind prinzipiell möglich.

Rauchverbot

Egal ob Taxi oder Mietwagen: In den Fahrzeugen ist gesetzliches Rauchverbot, für den Lenker genauso wie für die Fahrgäste. Der Lenker ist dafür verantwortlich. Sie werden auch dann bestraft, wenn Sie nicht – jedoch der Fahrgast raucht! Dies ist vom Gesetz her so vorgeschrieben.

Sollte dennoch in den Fahrzeugen geraucht werden, müssen wir diese lüften und reinigen! Das Reinigen zieht Kosten nach sich. Bitte ersparen Sie uns die Arbeit und sich selbst die Reinigungskosten, oder aber die hohen Geldstrafen der Polizei. Danke.