Taxoil

   

Komfortabel. Günstig. Gut.

24.12.2018

Gültig: sofort

Nur für Unternehmer mit UBER-Fahrern

UBER-Vergabepraxis

UBER schickt Fahraufträge gleichzeitig an den Fahrer und an den Unternehmer. Letzterer muss unbedingt den Auftrag bestätigen, sonst bricht UBER die Geschäftsbeziehung ab. Diese Auftragsbestätigung kann man automatisieren, indem man das Computerprogramm U-Go installiert.

Computerprogramm: U-Go

Das Programm kostet per UBER Fahrt 3 Cent oder pauschal € 20.-- per Auto und Monat. Dieses Programm ist für UBER Fahrer verpflichtend. In den nächsten Wochen werden wir diesbezüglich an Sie herantreten.

24.12.2018

Gültig: 01.12.2018

§ 57 Überprüfung (Pickerl)

Seit 1.12. ist die Firma Taxoil eine Meisterwerkstätte. Somit können Sie auch für Ihre Privatfahrzeuge / eigene Firmenfahrzeuge eine § 57 Überprüfung durchführen lassen. Sämtliche Privatreparaturen werden zu besonderen Konditionen durchgeführt.

06.11.2018

Gültig: 01.12.2018

Neue Mietpreise

Leider war die Jahresprämie der Versicherung dieses Jahr um € 200'000 höher als im vorigen Jahr. Das zwingt uns, die Mietpreise pro Wagen um 1 Cent anzuheben. Zu Ihrem Vorteil bieten wir Ihren Zugang zu den GPS-Daten der von Ihnen gemieteten Autos in Zukunft gratis an. Auch bezahlen Sie nichts mehr für die Anonymverfügung. Sie wird Ihnen gratis per E-Mail zugestellt.

11.11.2018

Gültig ab:01.12.2018

adBlue

Nunmehr können Sie adBlue auf jeder Tankstelle kaufen und selbst nachfüllen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin in der Firma Taxoil adBlue nachfüllen. Hier brauchen Sie es nicht selbst nachzufüllen. Wir verrechnen Ihnen den Tankstellenpreis von € 00,60 per Liter (1 Liter für 1.000 KM). Wir bitten um Barzahlung. Sie erhalten einen Registrierkassenbeleg.

15.10.2018

Gültig: schon immer - Erinnerung!

Nicht im Mietpreis inbegriffen sind:

  1. Fehlende Apotheke, Pannendreieck. Wir statten die Fahrzeuge nur einmalig mit Pannendreieck und Apotheke aus.
  2. Folgen von Missgeschicken, wie Reifenschäden (Randstein) und Platten (Nagel), Steinschläge auf der Windschutzscheibe (Kommen Sie gleich in die Werkstätte – vielleicht lässt sich der Steinschlag reparieren, Reparatur nur € 30,--), Heizungsausfall, weil ein Kugelschreiber hineingefallen ist und Ähnliches.
  3. Beschädigungen durch Einbruch unter € 750,- (Kaskoselbstbehalt).
  4. Abnützungserscheinungen, wie abgenutzte Scheibenwischergummis, kaputte Lampen, abgenutzte Fußmatten, defekter Sitzgurt, weil Ihr Fahrer darauf sitzt, statt sich anzugurten und Ähnliches.

15.10.2018

Gültig: schon immer - Erinnerung

Kontrolle

Wenn Sie ein Auto übernehmen, bitte kontrollieren Sie ob Beschädigungen vorhanden sind; wir tragen die Beschädigungen bei uns ein und dann wissen wir beide darüber Bescheid. Den Tank brauchen Sie nicht zu kontrollieren, denn mit wie viel Diesel Sie das Fahrzeug zurück geben ist egal (Zumindest soll der Tank auf ¼ stehen). Wir können Ihnen für einen vollen Tank auch nichts vergüten.

15.10.2018

Gültig ab: sofort

Abrechnung

Bitte rufen Sie nicht am Montag an und fragen nach der Rechnung von der Vorwoche – da sind wir noch nicht fertig! Wenn wir frühestens am Dienstagabend fertig sind, senden wir Ihnen sofort die Rechnung per Email zu.

Wenn Sie das Fahrzeug zurückgeben und aufhören, dann haben wir für die Abrechnung 3 Arbeitstage Zeit. Wenn möglich sind wir schon am nächsten Tag fertig, doch sofort und gleich geht nicht.

07.11.2018

Gültig ab: 01.05.2018

Nebenkosten

18.08.2018

Gültig ab: 01.09.2018

Die Versicherung

Leider hat die Versicherung die Selbstbehalte weiter erhöht und zwar mit 01.08.2018 auf jeweils € 750,--. Die Kaskoprämie wurde um 80 % erhöht. Die beiden Selbstbehalte zu je € 750,-- müssen wir im Schadensfall an Sie weiterverrechnen.

Daher neuer Selbstbehalt:

Wenn das eigene Auto beschädigt wurde, ergibt sich ein Selbstbehalt Kasko. Die Kaskoversicherung hat einen Selbstbehalt von € 750.--, zumindest aber 10 % vom Kaskoschaden.

Wenn dabei auch ein fremdes Fahrzeug beschädigt wurde, ergibt das den Selbstbehalt Haftpflicht - der Unfallgegner. Hier fordert die Versicherung die ersten 750.-- Euro vom Gegnerschaden! Die Versicherung stellt auf Grund der Angaben der Unfallbeteiligten den „Schuldigen“ fest. Ist die Firma Taxoil der schuldtragende Teil (laut Versicherung), dann ist der Selbstbehalt für den verursachten Schaden (vom Gegnerschaden die ersten 750.-- Euro) zu bezahlen. Das heißt: Auch wenn Sie sich absolut unschuldig fühlen, muss die Firma Taxoil zahlen – und daher leider auch Sie.

Der Selbstbehalt ist sofort fällig, jedoch spätestens bei der Abholung des reparierten Fahrzeugs!!!

Beispiel 1: Sie fahren an den Randstein, Schaden € 150.-- Sie bezahlen 150 Euro plus Mehrwertsteuer, da der Schaden unter dem Kaskoselbstbehalt ist und kein Unfallgegner vorhanden ist.

Beispiel 2: ein Unbekannter beschädigt das Auto und begeht Fahrerflucht; Sie fühlen sich unschuldig. Schaden beträgt 1.200.-- Euro. Sie bezahlen den Kaskoselbstbehalt mit 750.-- plus Mehrwertsteuer.

Beispiel 3: Sie sind kurzfristig abgelenkt und fahren auf den vorderen PKW auf. Schaden beträgt am eigenen Auto 1300.-- Euro und am Unfallgegner € 900.--. Sie bezahlen den Kaskoselbstbehalt mit € 750.-- und den Haftpflichtselbstbehalt mit € 750.--. Das ergibt € 1500.-- plus Mehrwertsteuer ist € 1800.--.

Beispiel 4: Sie schlafen kurz ein (Sekundenschlaf) und fahren gegen einen Lichtmast. Der Schaden beträgt am eigenen Auto € 15.000.-- und am Lichtmast 2.900.--. Sie bezahlen den Kaskoselbstbehalt mit 10 % vom Schaden = € 1.500.-- und den Haftpflichtselbstbehalt mit € 750.--. Ergibt zusammen € 2.250.-- plus Mehrwertsteuer ist € 2.700.--.

Wichtig! Ein Foto am Unfallort sagt mehr als nachher viele Worte. Auch den Gegnerschaden fotografieren!